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Neuigkeiten

Steuern

Wie muss eine Baustelle abgesichert sein, damit der Bauherr seiner ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S 32/24).

Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein ehemaliger Geschäftsführer nach seiner Abberufung wieder voll dem Kündigungsschutzgesetz unterlag. Die Ausnahme des § 14 Abs.1 Nr.1 KSchG, wonach Angestellte in leitender Stellung vom Kündigungsschutz ausgenommen seien, komme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht (Az. 8 Sa 153/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist (Az. 2 S 43/24).

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2025 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 209/21).

Entfaltet die Option zur Tonnagebesteuerung auch dann eine zehnjährige Bindungswirkung, wenn die Voraussetzungen der Option im Jahr ihrer Ausübung noch gar nicht vorgelegen haben? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. IV R 7/22).

Quelle: www.datev.de

Trends

Steuerberaterinnen und Steuerberater haben nun die Möglichkeit, sich mittels ihrer digitalen Identität über die Steuerberaterplattform Anbindung an das Akteneinsichtsportal zu erhalten.

Künftig könnten die nächstgelegene Pizzeria oder die Blumenhändlerin um die Ecke Pakete von Amazon liefern.

Eine Social-Media-Kampagne des Bundesnachrichtendienst mit Rätsel soll Bewerber locken – der Gewinn: ein einzigartiges Hunde-NFT.

Quelle: www.datev.de


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