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Neuigkeiten

Steuern

Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden. Der DStV hat stichprobenartig überprüft, wie gut die Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Steuerberatern in anderen Mitgliedstaaten auffindbar sind. Außerdem wurde geprüft, ob die Kontaktstelle, die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung einfach und klar dargestellt werden. Ergebnis: Da gibt es Handlungsbedarf.

DStV-Präsident Lüth hat sich mit MdB StB Prof. Dr. Hiller zu aktuellen Fragen der Berufsausübung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern getroffen. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie Berufsangehörige ihre gesetzliche Unabhängigkeit auch in Berufsausübungsgesellschaften wahren und vor dem Einfluss berufsfremder Investoren wirksam schützen können.

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 11,1 % gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,4 % niedriger als im Vormonat.

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,5 % gesunken. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von November 2025 bis Januar 2026 um 0,9 % höher als in den drei Monaten zuvor.

Der BGH hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az. VI ZR 335/24).

Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Tierärztin kein Schmerzensgeld verlangen kann (Az. 3 U 127/25).

Quelle: www.datev.de

Trends

Steuerberaterinnen und Steuerberater haben nun die Möglichkeit, sich mittels ihrer digitalen Identität über die Steuerberaterplattform Anbindung an das Akteneinsichtsportal zu erhalten.

Künftig könnten die nächstgelegene Pizzeria oder die Blumenhändlerin um die Ecke Pakete von Amazon liefern.

Eine Social-Media-Kampagne des Bundesnachrichtendienst mit Rätsel soll Bewerber locken – der Gewinn: ein einzigartiges Hunde-NFT.

Quelle: www.datev.de


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