Die in Deutschland umstrittene Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, die Schenkungssteuer hingegen eine Steuer auf Schenkungen. Beide Varianten sind im selben Gesetz geregelt und bedürfen einer jeweils eigenständigen Erklärung.
Wir beraten Sie in allen Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer und erstellen die entsprechenden Erklärungen. Gerade in diesem Bereich ist ein professionelle Beratung Goldes wert. Der Gesetzgeber lässt mittels der Freibetragsregelung einigen Spielraum zur Gestaltung. Dabei ist es sinnvoll, die Regelung lange vor dem Erbfall oder der Schenkung vorzunehmen um ein optimales Ergebnis erreichen zu können.