Eigentlich ist das Thema Honorargestaltung einfach erklärbar: Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV). An diese Vergütungsverordnung ist jeder Steuerberater beim Verfassen seiner Rechnung gebunden. Trotzdem beeinflussen verschiedene Faktoren das endgültige Honorar, so dass eine generelle Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich ist und daher auch nicht versprochen werden kann.
Grundlegend werden Buchhaltungen und Steuererklärungen basierend auf Gegenstandswerten abgerechnet, welche anhand entsprechender Tabellen in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kalkuliert werden. Natürlich gibt es auch Tätigkeiten, keine Gegenstandswerte zur Berechnung besitzen. In diesem Fall wird ein Stundensatz zugrunde gelegt, der in einem Vorgespräch mit dem Mandanten vereinbart wird. Eine individuelle Gestaltung der Honorarberechnung ist für uns elementar wichtig.